DS-GVO und Auftragsdatenvereinbarung

Mittwoch, den 23. Mai 2018 um 20:59 Uhr André Köhler
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Zum 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, sollten Sie mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Falls Sie dies wünschen, lässt Ihnen der Support einen entsprechenden Vertrag zukommen, den Sie ganz einfach online unterzeichnen können.

Bei weiteren Fragen eröffnen Sie einfach ein Ticket.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 23. Mai 2018 um 21:03 Uhr

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